Sie sind Mitglied eines Vereins oder einer kleinen Bürgerinitiative und möchten ein Projekt umsetzen? Es fehlen Ihnen jedoch die finanziellen Mittel?
Dann können Sie Mittel aus unserem Aktions- und Initiativfonds beantragen.
Förderfähig sind Projekte, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern, interkulturelle Begegnungsräume schaffen, einen (überparteilichen) Beitrag zur politischen Bildung leisten oder in anderer Art und Weise Menschen dazu aktivieren, sich für ein vielfältiges und lebendiges Gemeinwesen zu engagieren. Nicht förderfähig sind Einzelanschaffungen über einem Anschaffungswert von 800,-€ netto, sowie die Beauftragung von Baudienstleistungen.
Andreas Schaper berät Sie gerne, wenn Sie sich unsicher sind, ob ihr Projekt förderfähig ist oder hinsichtlich dessen, was Sie im Falle einer Förderung beachten müssen. Auch wenn Sie Probleme beim Ausfüllen des Antragsformulars haben, berät Sie Andreas Schaper gerne.
Für welche Art von Maßnahmen genau Mittel beantragt werden können, entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt oder direkt der Vergaberichtlinie.
Einen Förderantrag kann jede natürliche Person(engruppe) oder gemeinnützige Organisation stellen (unabhängig vom Aufenthaltsstatus). Über gestellte Förderanträge entscheidet der Begleitausschuss. Die beantragten Projekte müssen im Fördergebiet stattfinden oder einen engen Bezug zu diesem aufweisen.
Darüberhinaus können Materialen für Saalveranstaltungen und Infostände ausgeliehen werden.